Informationen zu Bildrechten
Fragen zu Rechtsthemen mit Bezug zur Fotografie
Bildrechte – ein paar Grundlagen.
Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht.
Das über §22 KUG geschützte Recht am eigenen Bild stellt eine besondere Ausprägung des aus Art. 1 und 2 GG entwickelten allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Bei Verletzung hat die abgebildete Person einen Unterlassungs- und Löschungsanspruch.
Bildnisse
Bildnisse sind personenbezogene Daten, deren Erhebung (Bildaufnahme) grundsätzlich einwilligungspflichtig ist (Art. 6 Abs. 1 a) EU-DSGVO.
Definition von Bildnis §22 KUG: jede Abbildung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt.
Unterscheidung Lichtbild und Lichtbildwerke
Das Schutzrecht für Lichtbilder (einfache Fotos) erlischt 50 Jahre nach der 1. Veröffentlichung.
Lichtbildwerke hingegen sind noch 70 Jahre nach dem Tod des Inhabers geschützt.
Lichtbildwerke... "sind die kunstvolle Variante des Fotos. Sie weisen eine gewisse Schöpfungshöhe auf.
Lichtbilder... sind demgegenüber die, wenn auch handwerklich gelungenen, reinen Abbilder der Wirklichkeit, die gerade keine individuelle Betrachtungsweise oder künstlerische Aussage des Fotografen zum Ausdruck bringen."
Teil 1: Welche Regelungen gibt es wofür?
Welche Regelungen gibt es für Luftbildaufnahmen?
- Der Luftraum gilt als öffentlicher Raum, aufgrund seiner öffentlichen Zugänglichkeit.
- Auch Aufnahmen von Privatgrundstücken werden zur Panoramafreiheit gezählt, jedoch stets unter dem Gebot, dass die Privatsphäre der Bewohner nicht dadurch eingeschränkt werden darf.
- Der Einsatz von Drohnen in sensiblen Bereichen ist verboten (§ 21b Abs. 1 Nr.2 Drohnenverordnung) Dazu zählen neben Menschenansammlungen auch Einsatzorte (Polizei, Rettungsaktionen...) Dieses Verbot soll vor Unfällen schützen.
- Ausnahmeregelungen müssen mit der zuständigen Luftfahrtbehörde geklärt werden.
- Ab dem 01.01.2021 gilt zudem eine neue Drohnenverordnung. Drohnen mit Kameras müssen von nun an mit einer elektronischen Piloten-ID versehen werden.
Welche Regelungen gelten für die Sportfotografie?
- Prinzipiell zu beachten sind die Regelungen einzelner Veranstalter & Sportvereine bei Veranstaltungen auf privatem Grund. Häufig dürfen Fotos nur für private Zwecke aufgenommen und verwertet werden.
- Finden Veranstaltungen auf öffentlichem Grund statt, müssen nur allgemeine Vorschriften/ Gesetze beachtet werden.
- Nötig ist es, bei urheberrechtlich geschützten Installationen/Bauwerken/künstlerischen Darbietungen usw. aufzupassen.
- Eine Sportveranstaltung kann als zeitgeschichtliches Ereignis ausgelegt werden, wobei Zuschauer und sonstige Teilnehmer zu Beiwerken der sonstigen Örtlichkeit werden. Sportfotografie kann ebenso als Kunst bzw. als Versammlung nach §23 Abs. 1 Nr. 3 KUG geltend gemacht werden.
- Querverweis: https://prlaw.de/fotorecht-bei-sportveranstaltungen/
Was muss ich bei der Schul- und Kitafotografie beachten?
- Bei Pictrs wird sehr auf den Datenschutz und Privatsphäre geachtet, weswegen wir mit der QR-Code Funktion arbeiten. Zudem besteht die Möglichkeit, passwortgeschützte Galerien anzulegen.
- Sinnvoll ist es, die Fotoerlaubnis der Eltern einzuholen. Dafür können Sie entweder unser kostenloses Downloadmaterial oder die Einwilligungserklärung auf den Codecards nutzen. Dies sollte vor Aufnahme der Bilder stattfinden und die Zustimmung sollte aufbewahrt werden.
Worauf muss ich bei der Hochzeitsfotografie achten?
- Vor den Aufnahmen muss der Fotograf eine Einwilligung von allen Personen einholen. Zudem empfehlen wir das Anlegen einer zugangsgeschützten Galerie, die nur für Hochzeitspaar und -gäste einsehbar ist.
- Die Regel der Fotografie von Menschenansammlungen greift nicht, da eine Hochzeit als private Veranstaltung gilt.
- Allerdings kann hier als Rechtsgrundlage auch die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen geltend gemacht werden: https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-und-fotografie-teil-3
- Für die Verwertung und Veröffentlichung der Hochzeitsfotos zu Werbe- und Akquisezwecken bedarf es einer Einwilligung der Abgebildeten.
Auf was muss ich bei der Personenfotografie achtgeben?
- Ist eine Person nicht identifizierbar oder als Beiwerk des fotografierten Objektes erkennbar, so kann das Bild ohne Einwilligung aufgenommen/verwendet werden.
- Doch achten Sie darauf: Erkennbarkeit leitet sich nicht nur aus den Gesichtszügen ab, sondern kann auch über Körpermerkmale oder Kleidung bestimmt werden. Die Auslegung gestaltet sich hier als sehr schwierig.
- Ein Widerruf der Einwilligung der fotografierten Person ohne Begründung muss trotz Vertrag anerkannt werden, dies basiert auf der DSGVO.
Wichtige Aspekte von Nutzungsrechten
- Alle Nutzungsrechte von Fotografien stehen ursprünglich immer ausschließlich dem Fotografen zu.
- Der Fotograf kann anderen jedoch gewisse Rechte an seinen Werken einräumen:
- Vervielfältigungsrecht
- Verbreitungsrecht
- Ausstellungsrecht
- Recht der öffentlichen Wiedergabe
- Veröffentlichungsrecht
- Dabei unterscheidet man einfache und ausschließliche (=alleinige) Nutzungsrechte.
Teil 2: Fragen
Darf ich Produktfotos von Pictrs auf der Website für Flyer/Online-Newsletter etc. verwenden?
Ja, das dürfen Sie.
Darf ich Fotos, welche ich von Menschen vor einigen Jahren gemacht habe, als sie noch Kinder waren, veröffentlichen, ohne sie zu fragen?
Bildnisse sind personenbezogene Daten, deren Erhebung (Bildaufnahme) grundsätzlich einwilligungspflichtig ist (Art. 6 Abs. 1 a) EU-DSGVO). Dementsprechend muss auch nach einigen Jahren eine Einwilligung der Abgebildeten eingeholt werden.
Wie lange sind meine Bilder geschützt?
Hier muss zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken unterschieden werden. Das Schutzrecht für Lichtbilder (einfache Fotos) erlischt 50 Jahre nach der 1. Veröffentlichung. Lichtbildwerke sind noch 70 Jahre nach dem Tod des Inhabers geschützt.
Was gilt bei der Veröffentlichung von Fotos von Verstorbenen?
Eine Antwort liefert §22 Kunsturhebergesetz (KUG): „ Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten (…)“
Darf ich Fotos von berühmten Menschen für meine Homepage nutzen, ohne sie oder den Fotografen zu fragen?
Ohne die nach §22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden (§ 23 KUG):
- Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte; (dazu zählen auch Prominente, Bild muss aber im Rahmen seines Wirkens liegen, intime und persönliche Momente sollten eher nicht aufgenommen werden)
- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
- Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.”
Da der Fotograf der Inhaber der Urheberrechte ist, muss vor Veröffentlichung eine Genehmigung eingeholt werden.
Darf ich Fotos von anderen nutzen, wenn ich diese stark verfremden, sodass sie dem Original kaum mehr gleichen?
Die Nutzung bzw. Veröffentlichung der bearbeiteten Bilder ist nur mit Einwilligung des Urhebers erlaubt.
Wie schütze ich meine Bilder vor unrechtmäßiger Vervielfältigung und vor Screenshots aus dem Pictrs-Shop?
- Maßnahmen zum Schutz Ihrer Fotos bietet zum Beispiel unsere Wasserzeichenfunktion, mit welcher Sie Ihre Bilder mit einem Logo oder Schriftzug versehen können. Diese werden nach dem Kauf entfernt.
- Sinnvoll ist es außerdem die Copyright-Hinweise in den Metadaten zu ergänzen. Somit sind Sie eindeutig als Urheber erkennbar.
- Eine weitere Möglichkeit Ihre Bilder zu schützen bietet die Funktion "Vorschaubilder". Durch den Upload von komprimierten Bildern mit geringer Auflösung schützen Sie sich vor unrechtmäßiger Vervielfältigung.
- Die rechte Maustaste, die das Kopieren bzw. Speichern von Bildern erlaubt, ist für ihre Kunden deaktiviert.
- Sie haben die Möglichkeit für Ihre Galerien Zugangscodes anzulegen, durch welche Ihre Kunden Zugriff erlangen.
Was soll ich bei unrechtmäßiger Vervielfältigung tun?
- Bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht haben Sie Anspruch auf Unterlassung, Abmahnung, Löschung: BGB § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
- “(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
- (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.”
- und Schadensersatz: BGB § 823 Schadensersatzpflicht
- “(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
- (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.“
- Wir empfehlen Ihnen, sich zusätzlich mit Ihrem Anwalt in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.ra-plutte.de/urheberrecht-fotorecht-alles-wichtige/#ansprueche.
- Zudem finden Sie Vorlagen für eine Abmahnung und Unterlassungsaufforderung in unserem kostenlosem Downloadmaterial.
Fotos auf Urheberrechtsverletzung prüfen
– Lassen Sie Ihre Bilder regelmäßig kostenfrei auf Missbrauch prüfen –
Sie haben keine Kosten und kein Risiko – beides übernimmt creativerights für Sie. Profitieren Sie vom benutzerfreundlichen
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und macht bei Rechteverletzungen Schadensersatz für Sie geltend. Dafür erhält creativerights eine Provision.
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Hinweis: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Diese Seite dient lediglich der Information und ersetzt keine professionelle Rechtsberatung. Viele Bereiche bedürfen einer Auslegung und werden je nach Fall unterschiedlich gehandhabt.