Hilfe-Center
Hier werden Sie fündig. Machen Sie sich schlau!
Buchhaltungsfragen
So setzen sich Rechnungsnummern zusammen
Kundenbestellung
So sieht eine Rechnungsnummer/Bestellnummer aus: pictrs-1234-5678-1
- Ihre Kundennummer bei Pictrs
- Kundennummer des Bestellers
- fortlaufende Ziffer (1 = erste Bestellung)
Basiskosten, Versand und Servicegebühren zum jeweiligen Auftrag verrechnet Pictrs bei jeder erfolgreich bezahlten Kundenbestellung automatisch. Eine Übersicht aller Kundenbestellungen finden Sie unter Meine Verkäufe.
Shoprechnung
So sieht eine Shoprechnung für kostenpflichtige Tarife aus: pictrs-1234-1
- Ihre Kundennummer bei Pictrs
- fortlaufende Ziffer (1 = erste Shoprechnung)
Shoprechnungen werden seit 2017 automatisch mit Ihrem Guthaben verrechnet.
Auszahlung
So sieht eine Auszahlung seit 2017 aus: pictrs-A-1234-1
- Ihre Kundennummer bei Pictrs
- fortlaufende Ziffer (1 = erste Auszahlung 2017)
Auszahlungen erzeugen seit 2017 keine Rechnungen mehr und werden im Gegensatz zu früher einfacher dargestellt. Einen Überblick finden Sie unter Auszahlungen.
Wie funktioniert das mit der Steuer
Allgemeiner Hinweis zur Steuer
Aus Ihrer Sicht:
- Rechnungen, die beim Verkauf von Bildern entstehen, sind EINNAHMEN.
- Rechnungen von Pictrs an Sie (über Servicegebühr, Produktionskosten, Versandkosten etc.) sind AUSGABEN.
- Der ausbezahlte Verdienst stellt die DIFFERENZ der Einnahmen und Ausgaben dar.
Umsatzsteuer
Als Shopbetreiber entscheiden Sie selbst, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind oder ob Sie entsprechend der gültigen Gesetzte davon befreit sind (Deutschland: $19 UStG). Diese Information kann im Account unter "Meine Daten" > "Steuerinformationen" hinterlegt werden. Besteht Umsatzsteuerpflicht, werden Rechnungen über Verkäufe zwischen Shopbetreiber und Endkunde mit Umsatzsteuer ausgestellt. Für umsatzsteuerbefreite Shopbetreiber werden die Rechnungen ohne Umsatzsteuer erstellt.
Rechnungen von Pictrs an den Shopbetreiber (Servicegebühr, Shopgebühren, Produktion und Versandkosten) werden stets mit Umsatzsteuer ausgestellt. Rechnungen innerhalb des EU-Raums (auch Schweiz) werden bei gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Shopbetreibers von Pictrs ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Auszahlungsbescheid
Sofern Sie bereits eine Auszahlung Ihres Guthabens beantragt haben, finden Sie Ihren Auszahlungsbescheid in Ihrem Account unter Guthaben & Rechnungen.
Mehr dazu finden Sie auch im Hilfe-Center unter Auszahlungen.
Die Daten aus dem Auszahlungsbescheid nutzen Sie für Ihre Steuererklärung oder/und Umsatzsteuervoranmeldung. Sie finden auf dem Auszahlungsbescheid übersichtlich alle Einnahmen inklusive Umsatzsteuer (falls umsatzsteuerpflichtig durch den Verkauf Ihre Bilder), die Sie gegebenenfalls ans Finanzamt abführen müssen. Außerdem finden Sie alle Ausgaben (Shop-/Servicegebühren, Produktions-/Versandkosten) und die dazugehörige Vorsteuer, die Sie gegebenenfalls beim Finanzamt geltend machen können. Vereinfacht lässt sich sagen, dass Ihr Verdient dem Gewinn aus der Pictrs-Tätigkeit entspricht, den es zu versteuern gilt. Das ist in der Regel die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben.
Was gebe ich beim Finanzamt an
Hier ein Beispiel, welches auch als solches zu verstehen ist.
Das ist ein Ausschnitt eines Muster-Auszahlungsbelegs:
Und so sieht es im Elsterformular aus: Angabe der Einnahmen (Umsatzsteuer)
So sieht es im Elsterformular aus: Angabe der Ausgaben (Vorsteuer)
Hinweis: Wir bieten keine Beratung für Steuerfragen an und übernehmen keine Gewährleistung für die Richtigkeit des hier gezeigten Beispiels. Sehen Sie das Beispiel bitte als eine Art Hilfestellung und fragen Sie gegebenenfalls Ihren Steuerberater oder beim Finanzamt nach.
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