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Hier werden Sie fündig. Machen Sie sich schlau!
Informationen für Fotografen zu Corona
Aufgrund der aktuellen Ereignislage haben wir hier einige Informationen zusammengetragen, die für Sie als Fotograf oder Fotografin in Zeiten der Einschränkungen durch den Coronavirus Covid-19 interessant sein könnten.
Bitte lassen Sie sich nicht verunsichern: Sicherlich wird es einige Zeit dauern, bis wieder Ordnung in unseren Alltag kommen kann. Wir empfehlen Ihnen, sich regelmäßig über seriöse Quellen (Ministerien, Fotofachjournale etc.) über neue Unterstützungsmaßnahmen und aktuelle Entwicklungen zu informieren. Bei Fragen sind wir natürlich gern für Sie da! Informationen zur Kontaktaufnahme entnehmen Sie bitte unserer Kontaktseite.
Das sollten Fotografen zu Corona wissen
Abgesagte Shootings / Veranstaltungen
Fakt ist, dass Sie als Fotograf selbst das Risiko für abgesagte Aufträge tragen. Das ist das unternehmerische Risiko, von dem zunächst niemand denkt, dass es derart drastisch eintritt. Langfristig kann das allerdings niemand durchhalten, hier sind sich alle einige. Betroffen sind sämtliche Berufsgruppen – vor allem aber Fotografen und Künstler.
Die Bundesregierung plant staatliche Notfallhilfen. In welcher Form und in welchem Umfang, wird sich erst noch zeigen. Der wichtigste Weg wird sein, die Liquidität zu sichern und zu schauen, welche kommenden Maßnahmen in Anspruch genommen werden können.
Auf Seiten des BFF (Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter e.V.) finden Sie aktuelle Informationen zu dem Thema:
- Teil I: Das müssen Fotografen jetzt wissen
- Teil II: Abgesagte Jobs
- Teil III: Finanzielle Entlastungen
Auf der Seite des BFF steht auch ein News-Ticker zur Verfügung, der laufend aktualisiert wird und selbstständige Kreative über die aktuelle Lage und mögliche Fördermaßnahmen zur Unterstützung informiert:
Homeoffice für Fotografen in Zeiten ohne Aufträge
Wie können Sie die Zeit ohne Aufträge am besten überbrücken? Dazu haben wir uns Gedanken gemacht und einen Blogartikel für Fotografinnen und Fotografen für die schwierige Zeit rund um die Pandemie-Pause verfasst:
Home Office: Was Fotografen jetzt tun können (COVID-19 Pandemie / Coronavirus)
In unserem Blogartikel finden Sie unter anderem weitere Information zu diesen Themen:
- Nutzen Sie den Onlineverkauf Ihrer Fotos und reaktivieren Sie Bestandskunden
- Richten Sie die "Facebook- bzw. Instagram-Shopping"-Funktion ein
- Betreiben Sie Self-Marketing online
- Bilden Sie sich weiter
- Pflegen Sie Ihre Social-Media-Profile oder richten Sie weitere ein
Linksammlung
Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere nützliche Informationen:
- Onlineplattform des Profifotografen Paul Merki: https://www.corona.photo/ (aktuell nicht mehr online)
- Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums zum KfW-Sonderprogramm 2020 für Kreditvergabe
- Übersicht: Corona-Soforthilfe für Selbstständige in den einzelnen Bundesländern (Gruenderlexikon.de)
Stand: 31.03.2020
Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn Links mitunter vorübergehend nicht funktionieren, da alle Seiten gerade fortlaufend überarbeitet werden.
Sie haben Ergänzungen? Schreiben Sie uns gern an info@pictrs.com.
Senkung der Mehrwertsteuer
Allgemeine Informationen im Überblick
Vom 1.7.2020 - 31.12.2020 tritt in Deutschland eine Mehrwertsteuersenkung von 19% auf 16% (bzw. von 7% auf 5%) in Kraft. Diese Maßnahme wurde von der deutschen Bundesregierung im Zuge eines Konjunkturpakets beschlossen, welches eine temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer vorsieht. Dies ist verpflichtend für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmerinnen und Unternehmer mit Sitz in Deutschland und soll dabei helfen, die Kaufkraft zu stärken und Personen oder Personengruppen wie auch Unternehmen zu entlasten. Damit dies die breite Masse auch erreicht, hat man sich auf die Reduzierung der MwSt. geeinigt, da nahezu alle Bürgerinnen und Bürger durch Käufe Mehrwertsteuer zahlen und somit potenziell von der Reduzierung profitieren können.
Konkret bedeutet das, dass Rechnungen im Zeitraum vom 1.7. – 31.12.2020 nicht mehr mit 19% MwSt. sondern mit 16% MwSt. gestellt werden müssen (respektive 5% anstatt 7% für den reduzierten Mehrwertsteuersatz).
Was bedeutet das für mich?
Sie müssen nichts tun. Ihre Verkaufspreise im Shop bleiben unverändert bestehen. Alle nötigen Änderungen werden im Shop automatisch im Hintergrund durchgeführt, sodass Sie als umsatzsteuerpflichtiger Fotograf in Deutschland von der Senkung der Mehrwertsteuer profitieren. Die Umsatzsteuer, die Sie abführen müssen, senkt sich automatisch von 19% auf 16% und Ihr Verdienst erhöht sich somit um ca. 3 %.
Welche Möglichkeiten bietet mir Pictrs?
Sie können entweder selbst von der Senkung der Mehrwertsteuer profitieren oder den Rabatt an Ihre Kunden weitergeben. Folgende Optionen stehen Ihnen zur Verfügung:
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Ich kümmere mich selbst: Sie können alles so lassen wie es ist und die reduzierte MwSt. nicht weitergeben. Ihre Verkaufspreise bleiben unverändert. Unabhängig davon können Sie aber auch Ihre Verkaufspreise manuell für den Zeitraum nach Belieben anpassen. Eine prozentuale Anpassung der Preise ist ab sofort in den Preislisten möglich: So funktioniert's
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Reduzierte MwSt. am Ende des Bestellprozesses aktivieren: Wenn Sie diese Option wählen, erhalten Ihre Kunden am Ende des Bestellprozesses einen Nachlass in Höhe der reduzierten MwSt. Da sich die Verkaufspreise von 119% auf 116% ändern, wäre das ein Nachlass in Höhe von ca. 2,5%. Dieser Nachlass ist für Sie ein Durchläufer und ändert nichts an Ihrem Verdienst bzw. Gewinn.
- Reduzierte MwSt. am Ende des Bestellprozesses vom Kunden wählbar: Diese Option entspricht der Option 2 mit der Möglichkeit, dass der Käufer selbst entscheiden kann, ob er den Nachlass annehmen möchte oder nicht. Sollte der Käufer den Nachlass nicht nutzen, kommt Ihnen dies zu Gute und Sie verdienen entsprechend mehr. Der Kunde hat also die Wahl.
Im Tab Mehrwertsteuer-Senkung in den Einstellungen der Shopverwaltung können umsatzsteuerpflichtige Fotografen mit Sitz in Deutschland zwischen diesen Optionen wählen:
Welche Maßnahme empfiehlt Pictrs für meinen Onlineshop?
Ganz im Sinne des Konjunkturpakets empfehlen wir Ihnen, nichts zu tun und selbst von der Senkung der Mehrwertsteuer zu profitieren. Sie als Fotografen gehören definitiv zu der Gruppe der Personen, die von der Pandemie am meisten betroffen sind und unter großen Umsatzeinbußen leiden. Ihre Kunden werden aller Voraussicht nach nicht verlangen, dass Sie Ihre Preise senken.
Möchten Sie dennoch „Gutes tun“, nutzen Sie die 3. Alternative (oben) und aktivieren Sie den freiwilligen Rabatt im Shop. Wir denken, dass nicht alle Kunden darauf zurückgreifen werden und finden, dass das ein sympathischer Weg ist, damit umzugehen. Kommunizieren Sie Ihren Kunden ein paar Worte dazu auf der Startseite des Shops - bestimmt stoßen Sie hier auf Verständnis.
Wir empfehlen nicht, die Preise in den Preislisten zu senken, da ein späteres Anheben der Preise möglicherweise manuelle Anpassung bedeutet. Grund: Wenn Sie jetzt die Verkaufspreise um 3% reduzieren und zum 1. Januar 2021 wieder um 3% anheben, entsprechen diese nicht mehr dem Stand von heute. Beispiel: 3% Preissenkung von 100 Euro sind 97 Euro Verkaufspreis. Erhöhen Sie allerdings den Verkaufspreis anschließend um 3%, werden daraus nicht wieder 100 Euro, bitte beachten Sie das ...
Hinweis zu Shopgebühren
Beachten Sie die Anpassung bei Daueraufträgen!
Sie sind umsatzsteuerpflichtig, haben Ihren Geschäftssitz in Deutschland und zahlen die Shopgebühr via Dauerauftrag?
Dann passen Sie diese bitte für den Zeitraum Juli bis Dezember 2020 an die neue MwSt. an.
Den aktuellen Betrag entnehmen Sie bitte der E-Mail zur Shoprechnung.
Zum Nachvollziehen für Sie: Bisherige Shopgebühr (Zahlbetrag) / 1,19 x 1,16 = neuer Zahlbetrag
Für Kunden, die ihre Shopgebühren via Lastschrifteinzug, Kreditkarte, Paypal oder Guthabenverrechnung zahlen, übernehmen wir selbstverständlich die Anpassung der Beträge.
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