Partnervereinbarung

zwischen

Pictrs GmbH, Brandvorwerkstr. 52-54, 04275 Leipzig
nachstehend: Pictrs

und dem Shoppartner, der im Begriff ist, hiermit einen Webshop zu eröffnen,
nachstehend Partner


Ausgangssituation

Pictrs ist ein Unternehmen, das über eine Internetshoplösung sowie Internetseitendesigns für den Verkauf von Fotografien durch Fotografen an Kunden verfügt und darüber hinaus für den Fotografen die Leistungserbringung abwickelt.

Der Partner ist Fotograf, Künstler, Fotoanbieter oder hat mit Fotos/Bildern zu tun und besitzt die Verwertungsrechte für die von ihm in den Shopbereich hochgeladenen Bilder und möchte diese auf eigene Rechnung im eigenen Namen über das Internet an Kunden als Fotoprodukte verkaufen.

Die Parteien schließen folgende Partnervereinbarung:

Vertragsgegenstand

  1. Pictrs stellt dem Partner ihre Shoplösung zur Verfügung, über die der Partner seine Bilder hochladen und als Fotoprodukte zum Verkauf im eigenen Namen anbieten kann. Der Internetshop ist auf den Partner individualisiert, der sich zu diesem Zwecke aus einem Angebot von Designmöglichkeiten eine ihm zusagende Gestaltung auswählen kann. Der Partner ist alleiniger Betreiber dieses Internetshops und verpflichtet sich, sich als solcher im Impressum auszuweisen. Pictrs unterstützt den Partner bei der Erstellung und Gestaltung dieser Präsenz und räumt dem Partner für die Laufzeit der Partnervereinbarung ein Nutzungsrecht an der Shoplösung sowie den Homepagedesignelementen und deren Anordnung ein. Mit Erlöschen/Beendigung der Partnervereinbarung erlischt auch gleichzeitig das Nutzungsrecht des Partners an der Software sowie an den Designelementen.

  2. Pictrs stellt dem Partner Webspace zur Verfügung, auf welchem der Internetshop und die als Fotoprodukt zu verkaufenden Bilddaten hochgeladen werden können. Der Partner erhält in diesem Zusammenhang eine eigene Subdomain (https://www.pictrs.com/SHOPNAME) von Pictrs, die er nach Verfügbarkeit frei auswählen kann.

  3. Der Partner verpflichtet sich, bei der Auswahl des Shopnamens und der Adresse keine ehrverletzenden, strafbaren oder gegen sonstige Rechte Dritter verstoßende Bezeichnungen zu wählen. Pictrs ist berechtigt, die Einrichtung des Shops unter einem derartigen Namen bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit zu verweigern und den Partner zur Nennung eines Alternativnamens aufzufordern. Gleiches gilt für die Fortführung des Shops unter einem solchen Namen, falls sich im Laufe der Vertragsbeziehung herausstellt, dass der Name mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegen Strafnormen oder Rechte Dritter verstößt.

  4. Pictrs ist verpflichtet, den Eingang von Bestellungen durch Kunden über den Internetshop des Partners zu überwachen und dem Kunden innerhalb der im Geschäftsverkehr üblichen Rückmeldezeiten eine Bestellungsannahme im Namen des Partners zu schicken.

  5. Der Partner erteilt Pictrs hiermit ausdrücklich Vollmacht unter Befreiung vom Verbot des § 181 BGB, in seinem Namen Verträge mit Kunden über den Verkauf von Fotoprodukten abzuschließen zu den vom Partner zuvor festgelegten Preisen des Internetshops. Diese Vollmacht endet mit der Beendigung dieses Vertrages und ist nur aus wichtigem Grund widerrufbar.

  6. Der Partner beauftragt Pictrs, sämtliche vom Kunden über den Shop des Partners georderten Produkte entsprechend des jeweils aktuellen Preisverzeichnisses herstellen zu lassen und an den Kunden auszuliefern. Es ist Pictrs ausdrücklich gestattet, Leistungen auch durch sorgfältig ausgesuchte Drittfirmen (insbesondere Fotolabore, Speditionen) zu erbringen.

  7. Der Partner beauftragt und ermächtigt Pictrs, sämtliche über den Shop abgewickelten Aufträge gegenüber dem Kunden im Namen des Partners abzurechnen, die Forderungen für ihn einzuziehen und in diesem Zusammenhang im Namen des Partners Rechnungen zu stellen. Pictrs ermöglicht es dem Partner über dessen Kundenkonto, sich über die von Kunden getätigten Bestellungen und Zahlungseingänge zu informieren.

Zusicherungen und Rechte des Partners

  1. Der Partner sichert zu, dass er mit dem Hochladen und Publizieren seines Bildmaterials keine Rechte Dritter verletzt. Der Partner sichert mit Abschluss dieser Partnervereinbarung ferner zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen geltende Verbotsnormen und Strafgesetze verstoßen. Sollte Pictrs Zuwiderhandlungen gegen diese Zusicherung bekannt werden, wird Pictrs unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einschalten.

  2. Der Partner sichert Pictrs weiter zu, dass durch die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bestellungsabwicklung durch Pictrs an den Kunden keine Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte Dritter wie Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Alle aus einer etwaigen Verletzung dieser Rechte entstehenden Folgen trägt allein der Partner. Sollten Dritte im Zusammenhang mit dem Auftrag wegen Verletzung von Urheber- Marken- oder sonstigen Rechten Ansprüche gegen Pictrs geltend machen, ist der Partner verpflichtet, die Abwehr dieser Ansprüche auf eigene Kosten zu übernehmen und Pictrs von sämtlichen Forderungen freizustellen. Pictrs wird in einem solchen Fall der Anspruchstellung durch einen Dritten den Partner unverzüglich in Kenntnis setzen. Pictrs ist berechtigt, bei Geltendmachung der Rechte Dritter die Bilder bis zur endgültigen Klärung im Shop zu sperren.

  3. Der Partner behält alle Rechte an allen Bilddaten, die an Pictrs übertragen werden. Damit Pictrs den Auftrag des Partners durchführen kann, gewährt der Partner Pictrs sowie deren Erfüllungsgehilfen für die Dauer der Bearbeitung bis zur Vollendung der ordnungsgemäßen Auftragserfüllung das Recht, die zur Verfügung gestellten Bilddaten für die im Rahmen des Services zu erbringenden Leistungen zu nutzen (Nutzungsrecht). Zum Nutzungsrecht gehören insbesondere die Speicherung, die Vervielfältigung und die Bearbeitung der Bilddaten. Das Nutzungsrecht schließt auch das Recht ein, einzelne Bilder zum Zwecke der Auftragsabwicklung oder Mängelbeseitigung Dritten zur Verfügung zu stellen.

  4. Der Partner verpflichtet sich, Pictrs korrekte Mitteilung über die (Un-)Anwendbarkeit der Vorschriften über die Besteuerung von Kleinunternehmern (§ 19 UStG) zu erteilen und bei Änderung seines Status Pictrs hiervon unverzüglich und unaufgefordert Anzeige zu machen, damit die Rechnungen an den Kunden korrekt unter Ausweisung oder Nichtausweisung der Umsatzsteuer ausgestellt werden können. Pictrs trifft insofern keine Rückfragepflicht, da Pictrs die Rechnungen für den Partner streng nach Weisung erstellt. Steuer- oder rechtsberatende Leistungen werden weder geschuldet noch erbracht. Die Angabe zur Kleinunternehmereigenschaft kann unter dem Punkt „Benutzerdaten“ im Kundenkonto jederzeit vom Partner eingesehen und selbst aktualisiert werden.

  5. Der Partner akzeptiert, dass Pictrs Informationen zu Vorgängen betreffend des Partner-Accounts (zum Beispiel eingehende Bestellungen, Informationen zum Account, neue oder geänderte Funktionen oder Informationen zu Tarifen) per Mail an den Partner versendet oder den Partner dazu auch telefonisch kontaktiert.

Pflichten von Pictrs

  1. Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, dass er seine an Pictrs übermittelten Bilddatensätze auch über den Zeitpunkt der Übermittlung an Pictrs hinaus selbst sichert. Eine Sicherung der vom Partner übermittelten Daten durch Pictrs erfolgt nicht. Pictrs übernimmt keine Garantie für die Speicherung oder ständige Abrufbarkeit der hochgeladenen Bilddaten. Bei einer Beendigung des Partnervertrages werden sämtliche Bilddaten auf den Servern von Pictrs gelöscht.

  2. Der Rechnungsbetrag wird vom Kunden auf ein Bankkonto der Firma Pictrs gezahlt. Zahlt der Kunde alternativ per Bankeinzug, via Kreditkarte, Twint oder über Paypal, so wird Pictrs die Einziehung der Forderung auf diesem Weg für den Partner abwickeln. Sollte aufgrund ungedeckter Bankkonten oder unberechtigten Rückbuchungen durch den Kunden Unkosten in Form von Bankgebühren bei Pictrs entstehen, so verpflichtet sich der Partner, diese Aufwendungen an Pictrs zu erstatten. Die Ansprüche des Partners gegen den Kunden wegen dieser Gebühren bleiben hiervon unberührt. Pictrs wird die Zahlungseingänge mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Kaufmanns für den Partner überwachen und ggf. ausstehende (Teil-)Beträge anmahnen einschließlich Versand einer zweiten Mahnung im Namen des Partners.

  3. Pictrs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, für den Partner durch eigene Maßnahmen Kunden zu akquirieren. Pictrs darf dabei Shops von Partnern zu Marketingzwecken nennen und im Rahmen von Aktionen auf diese verlinken sowie Screenshots der Seiten veröffentlichen. Der Partner kann sein Einverständnis hierzu jederzeit für die Zukunft gegenüber Pictrs widerrufen.

  4. Pictrs behält sich bei kostenfreien Tarifen das Recht vor, bei Nichtnutzung des Shops (weder Shopbetreiber noch Käufer) diesen sowie die Galerien zu löschen. Der Shopbesitzer wird über seine bei Pictrs angegebene E-Mail-Adresse mindestens 5 Tage im Voraus darüber informiert.

  5. Pictrs speichert die hochgeladenen Bilder in der vom Shopbetreiber bereitgestellten Auflösung.

  6. Pictrs informiert seine Partner in unregelmäßigen Abständen über Änderungen und Neuerungen am System sowie über Funktionen und Preisänderungen, die mit dem Pictrs-System verbunden sind über die dem Account hinterlegte E-Mail-Adresse.

Vergütung für Pictrs

  1. Der vom Kunden zu zahlende Verkaufspreis besteht aus den produktabhängigen Produktionskosten zzgl. des vom Partner zuvor produktabhängig festgelegten Verdienstes. Der Verkaufspreis wird vom Partner festgelegt.

    1. Die Produktionskosten sind auf der Internetseite von Pictrs und im Einrichtungsmanagement des Shops für den Partner individuell als Bruttopreise angezeigt und ausgewiesen. Das derzeit gültige Produktionspreisgefüge ist auf den Webseiten der Pictrs GmbH einsehbar oder können beim Kundensupport erfragt werden. Der Partner schuldet ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen ihm und dem über den Shop bestellenden Kunden die Zahlung der Produktionskosten an Pictrs. Pictrs berechnet diese mit erfolgter Zahlung zur Bestellung durch den Besteller.

    2. Mit Zahlung des Verkaufspreises durch den (End)Kunden steht Pictrs eine Servicegebühr (Höhe ist abhängig vom gewählten Tarif) zu. Diese wird nicht vom Verdienst des Partners abgezogen sondern ist extra im Endpreis enthalten.

    3. Kommt es nachträglich zu Kürzungen der Nettoauftragssumme oder sonstiger Rechnungsbeträge im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Partner, so reduziert sich die Provision von Pictrs nachträglich entsprechend, es sei denn die Kürzung beruht auf Vorsatz oder grobfahrlässigen Verhaltens des Partners. Wird der Vertrag zwischen Partner und Kunde im übrigen aus Gründen, die Pictrs zu vertreten hat, aufgehoben, angefochten oder vom Umfang her reduziert, so wird die Vergütung (Produktionskosten plus Provision) von Pictrs entsprechend angepasst bzw. entfällt diese ganz.

    4. Der Partner ermächtigt Pictrs unwiderruflich, die vom Partner geschuldeten Produktionskosten sowie den jeweilig fälligen Provisionsbetrag direkt von der vom Kunden geleisteten Gesamtkaufpreiszahlung abzuziehen und einzubehalten. Der Partner ermächtigt Pictrs auch, für ihn eingehende Zahlungen mit vom Partner an Pictrs geschuldeten Produktionskosten aus anderen Bestellungen auch anderer Kunden zu verrechnen.

Verdienst des Partners

  1. Pictrs verpflichtet sich, dem Partner im Falle von getätigten Shopumsätzen einmal im Kalendermonat eine Abrechnung über die an Pictrs geschuldeten Produktionskosten sowie die Provision sowie den dem Partner zustehenden Verdienst zu erteilen.

  2. Das für den Partner bei Pictrs geführte Abrechnungskonto wird am Tag der Kundenbestellung mit den hierfür anfallenden Produktionskosten belastet. Mit Eingang der Kundenzahlung wird das Partnerkonto sowohl mit der Provision für Pictrs belastet als auch der vom Partner erzielte Verdienst eingebucht.

  3. Pictrs verpflichtet sich, ein durch die monatliche Abrechnung ggf. ermitteltes Guthaben an den Partner durch Überweisung auf ein durch diesen genanntes deutsches Bankkonto bis spätestens zum 10. des Folgemonats der Abrechnung auszukehren, sofern der ermittelte Betrag 25 Euro erreicht. Unter dieser Schwelle liegende kleinere Beträge werden nur auf ausdrückliche Aufforderung des Partners ausgekehrt. Das Guthaben wird in keiner Weise verzinst.

  4. Pictrs behält sich vor, vorhandenes Guthaben des Partners mit gegebenenfalls offenen Rechnungen (von Pictrs an den Partner) zu verrechnen und nur die Differenz auszuzahlen.

  5. Ferner stellt Pictrs dem Partner sämtliche von ihr im Namen des Partners an Kunden gestellte Rechnungen als Doppel zur Verfügung.

  6. Bei Beendigung der Partnervereinbarung wird Pictrs binnen 2 Kalendermonaten nach Beendigung eine Endaufstellung erstellen und einen sich daraus ggf. ergebenen Positivsaldo auszahlen.

Dauer / Kündigung

  1. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Dauer geschlossen und ist beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Schluss des Kalendermonats ordentlich kündbar. Nach Beendigung dieser Vereinbarung behält Pictrs ihren Anspruch auf Vergütungen für Kundenaufträge, die zum Beendigungszeitpunkt noch nicht komplett abgewickelt waren. Nach Beendigung dieser Vereinbarung ist Pictrs verpflichtet, dem Partner binnen 2 Wochen sämtliche Daten von Kunden zu übermitteln, aus denen sich ihrer Ansicht nach noch Vergütungen ergeben können.

    Pictrs kann bei Nichtleistung von Zahlungen für den Shop diesen sperren (eingeschränkte Nutzbarkeit) oder diesen nach einer angemessenen Frist (14 Tage) löschen. Vorher informiert Pictrs den Shopbetreiber über die vom Shopbetreiber angegebene E-Mail-Adresse über den Sachverhalt.

Haftung / Mängelgewährleistung für Fotoprodukte

Pictrs haftet auf Schadensersatz der Höhe nach entsprechend nachfolgender Regelungen:

  1. Pictrs haftet unbegrenzt für Schäden, die von Pictrs oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.

  2. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung der Höhe nach unbegrenzt.

  3. Gleiches gilt für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit beruhen.

  4. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Pictrs der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern nicht schon eine unbegrenzte Haftung nach den Absätzen 1 bis 3 vorliegt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

  5. Jede darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

  6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  7. Pictrs wird notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsmaßnahmen frühestmöglich ankündigen und Störungen der technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. Eine Garantie für die jederzeitige Erreichbarkeit des Webshops kann jedoch nicht gegeben werden. Für eine Haftung im Falle eines Serverausfalls gelten die in Absätze 1-6 genannten Regelungen.

  8. Bezüglich der Mängelgewährleistung bzgl. der von Pictrs auf Kosten des Partners und dessen Risiko hergestellten Fotoprodukte gilt folgendes: Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, ist der Partner nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Pictrs darf jedoch die gewählte Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Partner mit sich bringt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Partner nach seiner Wahl den Rücktritt vom betreffenden Herstellungsauftrag erklären oder die Produktionskosten entsprechend mindern. Eine besondere Beschaffenheit der zu liefernden Ware wird nicht vereinbart. Die gelieferte Ware ist mangelhaft, wenn sie dem technischen Standard digitaler Fotoentwicklung und -bearbeitung nicht entspricht. Farbliche Differenzen zwischen den Bildern und den Originalbilddateien können technisch nicht vermieden werden, sie sind daher keine Mängel. Ebenso liegt ein Mangel dann nicht vor, wenn eine Qualitätseinbuße durch Eigenschaften der Originalbilddateien wie zu geringe Auflösung, mangelnde Fokussierung/Belichtung usw. hervorgerufen wird. Pictrs übernimmt keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.

Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand wird soweit rechtlich zulässig für alle aus diesem Vertragsverhältnisse herrührende Streitigkeiten Leipzig vereinbart.

Salvatorische Klausel

  1. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden.